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   OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 11/05   

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https://dejure.org/2005,12565
OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 11/05 (https://dejure.org/2005,12565)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.07.2005 - 12 U 11/05 (https://dejure.org/2005,12565)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 12 U 11/05 (https://dejure.org/2005,12565)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Wirksamkeit der Teilanrechnung von Dienstzeiten in der DDR sowie der Halbanrechnung von Vordienstzeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes bei Versorgungsberechtigung vor dem 31. Dezember 2000

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Dienstzeiten in der DDR bei der Berechnung der gesamtversorgungsfähigen Zeit nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS); Gerichtliche Überprüfung der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Anspruch auf ...

  • Judicialis

    VBLS a.F. § 42 Abs. 2 Satz 1 a aa; ; VBLS n.F. § 75; ; BGB § 307; ; GG Art. 3; ; GG Art. 14

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Keine satzungsmäßige Berücksichtigung von Dienstzeiten, die ein Versorgungsberechtigter in der DDR zurückgelegt hat - Berücksichtigung von in den alten Bundesländern zurückgelegten Vordienstzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.09.2000 - IV ZR 140/99

    Anrechnung von Dienstjahren in der DDR bei der Berechnung der Versorgungsrente

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 11/05
    Der Kläger hat auch keinen Anspruch auf eine volle Anrechnung seiner im Beitrittsgebiet vor dem 03.10.1990 zurückgelegten Zeiten (über den gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.9.2000 - IV ZR 140/99 - (VersR 2000, 1530) gewährten Vertrauensschutz auf die bis zur 28. Satzungsänderung der VBLS a.F. zu entnehmende Halbanrechnung hinaus).

    Der Kläger gehört wie der Kläger im dortigen Verfahren zu der Personengruppe, der gegenüber sich die Beklagte nach § 242 BGB nicht auf den durch die 28. Satzungsänderung vorgenommenen Ausschluss von Dienstzeiten in der DDR berufen kann (vgl. BGH VersR 2000, 1530).

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 11/05
    Bei ihnen handelt es sich um Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung finden, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).
  • BGH, 10.11.2004 - IV ZR 391/02

    Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 11/05
    Mit Urteil vom 10.11.2004 - IV ZR 391/02 - (VersR 2005, 210) hat der Bundesgerichtshof einen Anspruch auf die begehrte volle Anrechnung der Vordienstzeiten auch hinsichtlich derjenigen Pflichtversicherten verneint, bei denen der Versicherungsfall erst nach dem Stichtag 31.12.2000 eingetreten ist.
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 11/05
    Bei ihnen handelt es sich um Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung finden, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c).
  • BGH, 11.02.2004 - IV ZR 52/02

    Berücksichtigung von in der ehemaligen DDR zurückgelegten Dienstzeiten in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 11/05
    Das Landgericht hat insoweit zutreffend auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11.02.2004 - IV ZR 52/02 - (VersR 2004, 599) verwiesen.
  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 11/05
    Der Bundesgerichtshof hat - im Nachgang zu den ergebnisgleichen Entscheidungen des erkennenden Senats (vgl. nur Urteil vom 02. Mai 2002, 12 U 268/01) - unter anderem mit Urteil vom 26. November 2003 (VersR 2004, 183), auf das verwiesen wird, ausgeführt: Das Bundesverfassungsgericht sei in seinem Beschluss vom 22. März 2000 davon ausgegangen, dass alle Versicherten, die vor Ablauf des Jahres 2000 Rentner bei der Beklagten geworden sind, noch zu denjenigen Generationen zählen, für die ein bruchloser Verlauf der (bei Rentenbeginn abgeschlossenen) Erwerbsbiografie als typisch angesehen werden könne, weshalb für § 42 Abs. 2 Satz 1 a aa VBLS a.F. noch als verfassungsgemäß hinzunehmen sei.
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 11/05
    Das ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1ff).
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